Sicherheit
Kinderschutzleisten
Der Abstand zwischen zwei Stufen ist, bedingt durch die gängigen Schrittmassverhältnisse, meistens grösser als 12 cm und somit nicht im zulässigen Bereich hinsichtlich der gültigen Vorschriften.
Für Kleinkinder bedeutet dies, dass sie aus grosser Höhe zwischen den Stufen herunterfallen können.
Als geeignete Schutzmassnahme kann die Treppe mit Kinderschutzleisten versehen werden, wodurch der lichte Abstand zwischen den Stufen auf maximal 12 cm begrenzt wird.